Das Amtsgericht Witten ist durch Verordnung des preußischen Königs vom 26. Juli 1878 errichtet worden. Bis dahin gehörte der Stadtbezirk Witten  zum Kreisgericht Bochum.

Seine Arbeit begann das Gericht am 1. Oktober 1879 in zeitlicher Übereinstimmung mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877. Der Bezirk des Amtsgerichts Witten umfasste damals das Stadtgebiet Witten, aus dem Landkreis Dortmund das Amt Annen-Wulfen und aus dem Amt Volmarstein den Gemeindebezirk Bommern. 1882 kam die Gemeinde Heven dazu.

Das erste Gerichtsgebäude befand sich in der Gerichtsstrasse. Es war mit drei Richtern besetzt. Der Bezirk hatte etwa 35.000 Einwohner.

Noch während des ersten Weltkrieges wurde mit dem Bau des jetzigen Gerichtsgebäudes an der Schillerstrasse begonnen. Es konnte 1923 in Benutzung genommen werden.

Im zweiten Weltkrieg wurde es am 11. Dezember 1944 völlig zerstört. Das Gericht wurde in den Räumen der Ruhrstahl AG in Witten-Annen untergebracht. Von 1949 bis 1951 wurde das Gebäude an der Schillerstrasse nach den früheren Plänen wieder aufgebaut. Der Wittener Amtsgerichtsbezirk umfasste damals etwa 45.000 Einwohner.

Aufgrund der in der Folgezeit steigenden Bevölkerungszahl mit der Folge einer entsprechenden Zunahme der gerichtlichen Arbeitsaufgaben und des zu ihrer Erledigung notwendigen gerichtlichen Personals waren die räumlichen Möglichkeiten des alten Gebäudes überfordert und die Enge wirkte sich hemmend und erschwerend auf die Arbeit des Gerichts aus.  Daher wurde das Gebäude an der Schillerstrasse von 1983 bis 1986 um den Anbau zur Bergerstrasse erweitert und der Haupteingang zur Bergerstrasse verlegt.

Im Jahre 2007 wurde der Eingangsbereich des Amtsgerichts Witten im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen umgebaut.

Der Bezirk des Amtsgerichts Witten umfasst heute das gesamte Stadtgebiet Witten mit etwa 100.000 Einwohnern. Zum Gericht gehören zur Zeit 10 Richter, 10 Rechtspfleger, 25 Servicekräfte, 5 Gerichtsvollzieher und 4 Beamte des Wachtmeisterdienstes.