Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen. Dieser Service soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, gegen eine Gebühr von 29,90€ aus der Kirche auszutreten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet.

Hierzu weist das Amtsgericht Witten auf Folgendes hin:

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.

Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
• bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort
oder
• bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.