Die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen ist –soweit es sich um öffentliche Sitzungen handelt – immer möglich. Die Öffentlichkeit ist bei Verhandlungen vor dem Jugendgericht, soweit Jugendliche betroffen sind, sowie bei bestimmten Terminen vor dem Familiengericht ausgeschlossen. Dies können Sie dem jeweiligen Aushang entnehmen.

Soweit Schulklassen an Verhandlungen des Jugendgerichts als Besucher teilnehmen möchten, ist dies nur möglich soweit die Öffentlichkeit zugelassen ist. Dies ist nur in Verfahren gegen Heranwachsende der Fall.

Es wird daher gebeten, Termine für  Besuche ganzer Schulklassen rechtzeitig (Tel.: 02302 2006-26) abzusprechen. Ein Vorlauf von mehreren Wochen ist dabei einzuplanen.

Schulklassen betreten das Gerichtsgebäude möglichst geschlossen. Sie sollten wegen der Eingangskontrolle mindestens 30 Minuten vor Sitzungsbeginn erscheinen. Es wird gebeten, keine gefährlichen Gegenstände (Messer, Scheren oder ähnliche Gegenstände) mitzuführen. Ebenso wird gebeten, möglichst auf das Mitführen von Rucksäcken, Tornistern oder großen Taschen zu verzichten. Dies hilft die Eingangskontrollen zügig durchführen zu können.