Im Bereich des Haupteinganges Bergerstraße befindet sich der Nachtbriefkasten, in den nach den Öffnungszeiten Schriftsätze eingeworfen werden können.

Fristsachen können am Tag des Fristablaufs bis 24.00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Schriftsätze in Grundbuchsachen, Schriftsätze mit Verrechnungsschecks oder Wertgegenstände aber nicht eingeworfen werden, sondern auf den Geschäftsstellen abgegeben werden.

 

Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, welcher durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Diese Vorrichtigung ermöglicht es,  Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen.