Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Witten besteht die dringende Empfehlung, eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) weiterhin zu tragen.
Diese Empfehlung gilt auch für alle Besucher und geladenen Personen.
Für Personen, die aus medizinischen Gründen keine medizinische Maske tragen können, ist bei der Eingangskontrolle ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem die konkret zu erwartenden gesundheitliche Beeinträchtigung zu benennen ist und woraus diese im Einzelnen resultiert. Relevante Vorerkrankungen sind konkret zu bezeichnen und im Regelfall muss erkennbar sein, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist.
Diese Angaben werden vertraulich behandelt und nicht gespeichert oder weitergegeben - alle Belange des Datenschutzes sind gewahrt.
Maßnahmen und Terminvergabe in der Corona-Krise
Soweit es Ihnen möglich ist, verzichten Sie bitte auf einen persönlichen Besuch und regeln Sie Ihre Angelegenheiten auf schriftlichem oder telefonischem Weg.
Für Eilanträge ist das Amtsgericht Witten geöffnet.
Bei Grundbuchangelegenheiten wird um vorherige telefonische Terminsvereinbarung gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass Grundbuchauszüge auch schriftlich (per Post/Fax) beantragt werden können.
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, ist es erforderlich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren (Telefonnummer: 02302/2006-42).