Auf Grund von Bearbeitungsrückständen aus Zeiten von Personalmangel sowie der Umstellung auf die elektronische Akte in Grundbuchsachen ist derzeit vorübergehend mit verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen. 

Die Bearbeitung von Anträgen nimmt derzeit ca. drei bis vier Monate in Anspruch. Es wird zur Vermeidung weiteren Arbeitsaufwands darum gebeten, von (auch telefonischen) Sachstandsanfragen abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. 



Hinweis zum Elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsachen:

Weiterhin möchten wird darauf hinweisen, dass seit dem 02.02.2026 die Anträge rechtsverbindlich beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Witten eingereicht werden können und müssen.  

Die Notare werden darum gebeten, hierfür nur das spezielle elektronische Postfach des Grundbuchamtes „Grundbuchamt (AG Witten)“ (DE.Justiz.89b34447-3d33-4096-80a8-31a5ee969d0e.7d58) zu nutzen. Anträge, die an das allgemeine elektronische Postfach des Amtsgerichts gesandt werden („Amtsgericht Witten“), sind nicht ordnungsgemäß versandt und sind daher auch nicht rangwahrend. Sie erhalten bei Verwendung des korrekten Postfachs auch sofort eine Eingangsbestätigung, die den Eingang an der ersten Übernahmestelle der Justiz NRW bzw. IT.NRW (Intermediär) rangwahrend dokumentiert.