Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen ab dem 02.02.2026
Ab dem 02.02.2026 können und müssen die Anträge rechtsverbindlich nur noch elektronisch beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Witten eingereicht werden. Weitere Hinweise und Informationen finden Sie hierzu nachfolgend auf unserer Homepage.
Amtsgericht Witten
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