Warnung vor Betrugsversuchen

Aktuell häufen sich Fälle von sog. Vermittlerportalen im Internet, über welche vermeintlich Grundbuchausdrucke bestellt werden können. Die Kosten für einen unbeglaubigten Ausdruck werden mit 29,00€ angegeben. Diese Käufe werden sodann über Paypal abgewickelt. Die betroffenen Personen haben den beantragten und bezahlten Grundbuchausdruck allerdings nie erhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass Grundbuchauszüge ausschließlich wie folgt über das Grundbuchamt beantragt werden können:

Einen Grundbuchausdruck können Sie schriftlich bzw. per Fax oder persönlich beim Grundbuchamt beantragen. Sie erhalten darüber eine separate Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz. Bitte verwenden Sie für die Beantragung des Grundbuchausdrucks beim Grundbuchamt das Antragsformular und bringen Sie Ihren Personalausweis und - falls erforderlich - weitere Nachweise Ihrer Berechtigung (zum Beispiel eine Vollmacht des Eigentümers) mit. Alternativ können Sie den Grundbuchausdruck beim Notar anfordern. Ein unkommentiert vom Notar übergebener Grundbuchausdruck kostet 18,00 € (notarielle Gebühr i. H. v. 10,00 € sowie gerichtliche Auslage für den Datenabruf i. H. v. 8,00 €). Daneben fallen noch die Umsatzsteuer und ggf. Post- oder Telekommunikationsauslagen an (Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare - GNotKG).

Eine Online-Beantragung ist nicht möglich, sodass vor den o.g. Vermittlerportalen gewarnt wird.